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AGB’S

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rein Logistics

FÜR UMZÜGE

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt, eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

4. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

5. Transportsicherungen / Versicherung
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

Der Umzug ist gesetzlich versichert mit 620,00 Euro pro qm3 Inventar. Eine höhere Versicherung des Inventares ist möglich, bedarf ab für seine Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung der Firma

Rein Logistics.

Schäden am Umzugsgut sind generell und ausschließlich sofort anzuzeigen (offensichtliche Schäden). Verdeckte Schäden sind innerhalb einer Frist von maximal 3 Tagen nach Umzugstermin schriftlich anzuzeigen. Ausserhalb dieser Frist können /werden angezeigte Schäden nicht mehr akzeptiert. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber. 

6. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

7. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

9. Auftragsrücktritt
-Auftragsrücktritt des Auftraggebers ist bis 3 Tage vor dem Umzugstermin ohne Nennung von Gründen jederzeit möglich.

-Auftragsrücktritt des Auftraggebers ist nach der Frist von 3 Tagen vor dem Umzugstermin nur möglich, wenn es dafür triftige und nachprüfbare Gründe geben. Ist dieses nicht der Fall, wird die eventuell gezahlte Auftragsanzahlung einbehalten.

-Auftragsrücktritt des Auftraggebers am Umzugstag ist nicht möglich. Bei Gestellung des Personals und des Fahrzeuges am Umzugstag, gilt der Umzugsvertrag als erfüllt. Der Auftraggeber ist zur Zahlung des vereinbarten Auftragsentgeltes in voller Höhe verpflichtet. 

10. Mißverständnisse
Die Gefahr des Mißverständnisse anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der Letztere nicht zu verantworten.

11. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Die Fälligkeit der Umzugsrechnung ist nach Beendigung der Arbeiten in bar oder per EC-Karte direkt an die jeweiligen Mitarbeiter vor Ort zu zahlen. Eine Abänderung dieser Vereinbarung ist nur nach vorheriger Absprache möglich und bedarf für seine Wirksamkeit die schriftliche Zustimmung von Rein Logistics. 

13. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

14. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, aufgrund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten, gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

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